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OLG Celle (5 U 288/92) | Datum: 03.11.1994
Die Berufung ist in der Hauptsache unbegründet. Sie hat nur hinsichtlich des Zinsanspruchs teilweise Erfolg. 1. Der Kläger hat keinen Anspruch auf ein die bereits gezahlten 3.500,00 DM übersteigendes Schmerzensgeld. [...]